AEVO

Seit August 2009 müssen alle Ausbilder in Betrieben wieder die Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ablegen. Sechs Jahre lang war sie ausgesetzt worden in der Hoffnung, v. a. in den östlichen Bundesländern mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Leider blieb der gewünschte Erfolg aus.

Nach einer Novellierung ist die AEVO maßgebend für den “Ausbilderschein”. Die Prüfung wird bei IHK bzw. HWK abgenommen, und es gibt keinerlei Zulassungsvoraussetzungen. D. h., jeder kann heute diese Prüfung ablegen, völlig unabhängig von den Vorkenntnissen.

Die AEVO ist in vier Themenblöcke gegliedert:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten, an der Einstellung Auszubildender mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen

Mehr Informationen zu den Inhalten der AEVO und den Prüfungsanforderungen finden Sie hier:
Prüfungsinformationen AEVO
 

 

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